247-IT Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026 · 247-IT
Allgemeine Geschäftsbedingungen, § 1 bis § 10
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software UPS Hyper-V Shutdown Monitor zwischen 247-IT (nachfolgend „Anbieter“) und dem Lizenznehmer (nachfolgend „Kunde“).
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern der Anbieter diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit dem Kauf bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software UPS Hyper-V Shutdown Monitor als Binärprogramm zur Verfügung. Die Software dient der Überwachung von unterbrechungsfreien Stromversorgungen (USV) per SNMP oder NUT und dem automatischen, geordneten Herunterfahren von Microsoft Hyper-V-Hosts und virtuellen Maschinen bei Stromausfall.
§ 3 Testversion (Trial)
- Der Anbieter stellt die Software für einen Zeitraum von 30 Tagen kostenlos und voll funktionsfähig als Testversion zur Verfügung.
- Die Testversion ist an die Hardware-ID des Geräts gebunden, auf dem sie erstmals gestartet wird. Eine Verlängerung der Testphase ist nicht vorgesehen.
- Nach Ablauf der 30-tägigen Testphase werden die Kernfunktionen (USV-Überwachung und Notabschaltung) vollständig deaktiviert bis eine kostenpflichtige Lizenz aktiviert wird.
- Für die Nutzung der Testversion ist keine Registrierung erforderlich. Die Testphase startet automatisch bei der ersten Programmausführung.
§ 4 Lizenzmodell und Preise
- Nach Ablauf der Testversion ist der Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz in einer der Editionen Standard, Pro oder Enterprise erforderlich.
- Die aktuellen Editionen und Preise sind unter upsmonitor.de/#editionen öffentlich einsehbar. Der Kauf erfolgt online über Polar (Polar Software Inc.), die als Wiederverkäufer (Merchant of Record) auftritt: Vertragspartner für Kauf, Zahlung und Rechnung ist Polar; dafür gelten ergänzend die Bedingungen von Polar (polar.sh/legal/terms). Die Nutzungsrechte an der Software räumt der Anbieter nach diesen AGB ein. Der Lizenzschlüssel wird nach Zahlungseingang automatisiert bereitgestellt.
- Jede Lizenz ist eine Einmallizenz, gebunden an die Hardware-ID eines aktivierenden Geräts, und berechtigt zur Verwaltung einer unbegrenzten Anzahl von Hyper-V-Hosts und Zusatzservern durch dieses Gerät.
- Es handelt sich ausschließlich um Einmallizenzen (perpetual) — kein Abonnement, keine laufenden Kosten. Die Lizenz berechtigt zur dauerhaften Nutzung der zum Kaufzeitpunkt aktuellen Softwareversion. Sicherheitsupdates sind kostenlos (siehe § 8); Funktionserweiterungen in künftigen Versionen können kostenpflichtig sein.
§ 5 Lizenzaktivierung und -verwaltung
- Jede Lizenz ist an eine Hardware-ID gebunden. Der Kunde kann die Lizenz über die Funktion „Lizenz entfernen“ in der Anwendung selbst deaktivieren und den Lizenzschlüssel anschließend auf einem anderen Gerät aktivieren.
- Zur Aktivierung ist eine Internetverbindung zum Lizenzserver unseres Dienstleisters Polar erforderlich. Nach erfolgreicher Aktivierung ist ein eingeschränkter Offline-Betrieb möglich.
- Eine periodische Online-Validierung (alle 30 Tage) ist erforderlich. Bei nicht erreichbarem Lizenzserver gilt eine Kulanzfrist von 7 Tagen.
§ 6 Nutzungsrechte
- Der Anbieter räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen der erworbenen Lizenz ein.
- Dekompilierung, Disassemblierung, Reverse Engineering oder sonstige Versuche, den Quellcode der Software zu ermitteln, sind untersagt.
- Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Weiterveräußerung der Lizenz ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
- Die Software darf nur für den bestimmungsgemäßen Zweck eingesetzt werden. Der Einsatz in sicherheitskritischen Umgebungen erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
- Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den dokumentierten Funktionen entspricht. Eine vollständige Fehlerfreiheit wird nicht garantiert.
- Die Haftung des Anbieters für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch einen nicht ausgeführten oder fehlerhaft ausgeführten Notabschaltvorgang entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Software vor dem Produktiveinsatz ausreichend zu testen (Testmodus verfügbar).
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Updates und Support
- Updates werden über den integrierten Updater bereitgestellt. Sicherheitsupdates, die bekannte Schwachstellen beheben, stellt der Anbieter kostenlos bereit (siehe Sicherheit). Im Übrigen ist der Anbieter nicht verpflichtet, Updates in einem bestimmten Rhythmus bereitzustellen.
- Support erfolgt per E-Mail an . Ein Anspruch auf Reaktionszeiten besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart.
§ 9 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
- Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern. Bei wesentlichen Änderungen werden bestehende Kunden informiert.